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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung:
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2013 während 30
Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Bönigen öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

16. Dezember 2013
Der Gemeindeschreiber