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Baupublikation

Gesuchsteller: Heinz Loosli, Seestrasse 60, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Verena Steiner, Lärchenweg 3, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Anbau Terrasse und Innenumbau Wohnhaus.
Standort: Zügliweg 5, Parzelle Nr. 958, Koordinaten: 635'547 / 170'811, Zone: Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 24 Abs. 1 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Sauberwasser: Anschluss an bestehende Versickerung.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. März 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).


Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bönigen, 27. Januar 2014
Bauverwaltung Bönigen