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Burgergemeinde

Burgerversammlung
Dienstag, 15. April 2014, 20.00 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses


Traktanden
1. Jahresrechnung 2013
1.1 Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen
1.2 Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung
1.3 Datenschutz: Berichterstattung gemäss Art. 302 OgR
2. Bönigen GBBI 1381 (Baurecht) bzw. 631, "Sandmatta"
2.1 Ausübung des Vorkaufsrechtes: Beratung und Beschluss.
2.2 Genehmigung eines Verpflichtungskredites.
3. Bönigen GBBI 192, Hauptstrasse 46, "Bären", Anbau Süd (Neubau): Ge-nehmigung eines Verpflichtungs ­kredites.
4. Objektschutzwald: Mehrjahresprojekt Schutzwaldpflege 2014 - 2019, Über-nahme der Trägerschaft.
4.1 Projektinformation
4.2 Genehmigung eines Rahmen ­kredites (Bruttokredit)
5. Einburgerungen: Veröffentlichung der Namen der Gesuchstellenden in der Publikation der Versammlung.
5.1 Information
5.2 Beratung und Beschluss
6. Information
7. Verschiedenes

Reglements- und Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2013 (Traktandum 1) liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus öffentlich auf. Ein Auszug aus der Jahresrechnung 2013 kann dort bezogen oder über die E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus: 19. und 26.3. und 2. und 9.4.2014, jeweils von 10.00 bis 17.45 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Tel. 079 346 79 06.

Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 29. November 2013 hat 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegen und wurde vom Burgerrat am 29. Januar 2014 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. April 2014 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff Gemeindegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG).
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein ApÁ©ro offeriert.

Bönigen, 26. Februar 2014
Der Burgerrat