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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Überdachung des bestehenden Stegs über den Hauetenbach.
Standort: Stockera, Parzellen Nrn. 289 und 446, Koordinaten 635'830 / 170'230, Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute im Wald (Art. 14 WaV). • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / 41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Bönigen, 3806 Bönigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 16. Mai 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli