Baupublikation
Gesuchsteller: Hanselmann Bruno, Hauptstrasse 42b, 3806 Bönigen, und Bühler Judith, Hauptstrasse 42c, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: archistral, Lothar Straubhaar, dipl. Arch. HTL, Cäcilienstr. 12, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Erweiterung Carport mit Überdachung Eingang.
Standort: Hauptstrasse 42b und c, Parzellen Nrn. 1559 / 1577, Koordinaten 634.786 /170.558, Kernzone B.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone blau.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreitung der Flachdachfläche (Art. 39 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Entwässerung bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-
tenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Bönigen, 28. April 2014
Bauverwaltung Bönigen
Projektverfasser: archistral, Lothar Straubhaar, dipl. Arch. HTL, Cäcilienstr. 12, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Erweiterung Carport mit Überdachung Eingang.
Standort: Hauptstrasse 42b und c, Parzellen Nrn. 1559 / 1577, Koordinaten 634.786 /170.558, Kernzone B.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone blau.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreitung der Flachdachfläche (Art. 39 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Entwässerung bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. Juni 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-
tenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Bönigen, 28. April 2014
Bauverwaltung Bönigen