Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 13. Juni 2014, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden
1. Jahresrechnung 2013; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2013
2. Sanierung Bärenkreisel; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen im Bereich Bärenkreisel von CHF 217‘000.00
3. Umbau und Raumsituation Gemeindeverwaltung; Genehmigung eines Nachkredites zum Verpflichtungskredit Umbau und Raumsituation der Gemeindeverwaltung, Liegenschaft Interlakenstrasse 6, von CHF 138'000.00.
4. Mitteilungen und Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz G; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Alters-
jahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

28. April 2014
Der Gemeindeschreiber