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Einwohnergemeinde

Revision Uferschutzplanung: 2. nachträgliche Auflage
Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung vom 9. Juni 1985 folgende durch den Gemeinderat beschlossene Änderung und Ergänzung zur nachträglichen öffentlichen Auflage:

Revision Uferschutzplanung, Teil 1-3 mit Zonenplanänderung
• Uferschutzplan Nr. 2, Lütschinedelta (Bereich Parkhotel), umfassend:
• Anpassung der Baulinien und der Vorschriften zum Sektor D sowie Bereinigung der Zonengrenze auf Parzelle Nr. 150 (Anpassung an bestehende Grenzpunkte).
Auflage- und Einsprachefrist: 26. Juni bis 28. Juli 2014
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden.
Auflageort und Einsprachestelle
Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Die Unterlagen können innerhalb der Auflagefrist und während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Weiteren stehen die Unterlagen unter www.boenigen.ch zum Download als PDF zur Verfügung.

Gemeinderat Bönigen