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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung: Protokollauflage
Gestützt auf Art. 21 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2014 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

Bönigen, 23. Juni 2014
Der Gemeindeschreiber