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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Marx Axel, Via Vescampo 15a, 6949 Comano. Vertreten durch Oswald Kurt, Campingstrasse 9, 3806 Bönigen.
Projektverfasserin: Alpinice AG Architekturbüro, Sandweg 1, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit integrierter Garage und frei stehendem Carport.
Hinweis: Die Gemeinde Bönigen ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Oberlandstrasse 3 und 3a, Parzelle Nr. 1563, Koordinaten 635'150/ 170'775, Wohnzone 2-geschossig.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Bönigen, 3806 Bönigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Sep- tember 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli