Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Neue Zahlungsmöglichkeiten für Rechnungen
Lastschriftverfahren
Jährlich wiederkehrende Rechnungen (Bootsplatzmiete, Kehrichtgrundgebühr und Hundetaxe) können Sie neu per Lastschriftverfahren begleichen. Mit der Belastungsermächtigung erlauben Sie der Gemeindeverwaltung, fällige Rechnungen direkt Ihrem Bank- oder Postkonto zu belasten. Sie haben den Vorteil, dass Sie sich nicht mehr um die Bezahlung der Rechnungen kümmern müssen. Sie erhalten wie gewohnt die Rechnung, jedoch ohne Einzahlungsschein. Der Rechnungsbetrag wird automatisch Ihrem Bank- oder Postkonto belastet. Auf jede Belastungsanzeige können Sie innerhalb von 30 Tagen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.Um von dieser Dienstleistung zu profitieren, melden Sie sich bitte bei uns. Wir senden Ihnen gerne eine Belastungsermächtigung zu.
e-Rechnung
Neu bietet die Einwohnergemeinde Ringgenberg die Möglichkeit an, alle Rechnungen bequem per e-Rechnung zu bezahlen. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.e-rechnung.ch.
Bei dieser papierlosen Zahlungsmöglichkeit wird die Rechnung direkt in Ihrem E-Banking-Login angezeigt und Sie können die Rechnung mit einem Klick bezahlen. Registrieren können Sie sich ganz einfach in Ihrem E-Banking-Login.Für allfällige Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg