Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Baupublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Verlegen des Fussweges und der Treppe vom Dorf zum Läntiweg (zum Teil nachträgliches Baugesuch).
Standort: Läntiweg, Parzellen Nrn. 674, 47 und 787, Koordinaten 2’625’371 / 1’167’156, Zone: Uferschutzplan Nr. 1 (Zone für öffentliche Nutzung).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG / 41c GSchV) und Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Februar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli