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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme Stechelberg
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen hat gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Stechelberg: Alter Weg Rütti – Sichellauenen
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen, land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet.
Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 92 des Gemeindegesetzes und Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Amtsbezirks erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach Aufstellen der Signale in Kraft.
Lauterbrunnen, 9. Januar 2017
Gemeinderat Lauterbrunnen