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Einwohnergemeinde

Zonenplanänderung «Bärenmatte»
Der Gemeinderat von Gündlischwand bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten zur Änderung des Zonenplans «Bärenmatte» liegen vom 13. Januar bis 13. Februar 2017 während der Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Gündlischwand auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Zonenplanänderung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Dabei können auch Einsprachen gegen die Absicht des Gemeinderates, die Änderung im geringfügigen Verfahren Art. 122 Abs. 7 BauV durchzuführen, erhoben werden.
Zweilütschinen, 3. Januar 2017
Der Gemeinderat