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Einwohnergemeinde

Reglementsgenehmigung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2016 genehmigte Abänderung / Anpassung folgender Reglemente
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  • Camping-Reglement
  • \r\n
  • Reglement Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
  • \r\n
\r\nnach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist in Rechtskraft erwachsen sind. Die obengenannten Reglemente treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Die neuen Reglemente können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder sind online unter folgendem Link verfügbar: http://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/
Grindelwald, 16. Januar 2017
Der Gemeinderat