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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Zonenplan Wydistrasse, Parzelle Nr. 2158, im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Wilderswil am 13. Juli 2016 beschlossene Zonenplanänderung Wydistrasse, Parzelle Nr. 2158, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 4. Januar 2017 genehmigt.Die Zonenplanänderung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 6. Februar 2017 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Wilderswil, 6. Januar 2017
Der Gemeinderat