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Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenabstimmung am Sonntag, 12. Februar 2017
Anlässlich der Gemeindeurnenabstimmung vom 30. November 2014 wurde ein Investitionskredit von 7,75 Millionen Franken für den Neubau eines Betriebsgebäudes bewilligt. Im Zusammenhang mit der umfangreichen Projektoptimierung hat der Gemeinderat festgestellt, dass nach der Überarbeitung eine wesentliche Sachverhaltsänderung nach Artikel 14 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vorliegt und deshalb der Kreditantrag erneut dem zuständigen Organ unterbreitet werden muss. Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 36 Buchstaben a der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Abstimmungs- und Wahlreglements (AWR) eine Gemeindeurnenabstimmung für Sonntag, 12. Februar 2017 angeordnet. Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Wilderswil wird beantragt:

Genehmigung eines Investitionskredites von 7,75 Millionen Franken für den Neubau eines Betriebsgebäudes (Feuerwehr/Gemeindebetriebe/Gemeindewerkhof/Mantelnutzung)

Die Gemeindeurnenabstimmung findet zusammen mit der eidgenössischen Abstimmung vom 12. Februar 2017 statt. Die Abstimmungsunterlagen (Botschaft und Stimmzettel) werden den Stimmberechtigten bis spätestens am 21. Januar 2017 zugestellt.
Wilderswil, 9. Januar 2017
Gemeinderat Wilderswil