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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme Internationale Lauberhornrennen 2017
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen ordnet gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 SV folgende Verkehrsbeschränkung an:

Wengen:
Zone «uf der Egg» bis zum Zielgelände der Internationalen Lauberhornrennen.
Vom 13. bis 15. Januar 2017 gilt ein allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von Anwohnern und Materialtransporte im Auftrag des Organisationskomitees der Internationalen Lauberhornrennen.

Lauterbrunnen, 9. Januar 2017

Der Gemeinderat