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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Schilthornbahn AG, Höheweg 2, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Porta AG, Chalet Petunia, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Neubau Beschneiungsanlagen in den Gebieten Vordere Kandahar–Schiltgrat und Teilstrecke Finel (Teil Süd) sowie Höhelücke–Allmiboden–Mauerhubel–Winteregg (Teil Nord), Erschliessung Alphütten Mittel- und Oberberg mit Kabelschutzrohr (Teil Nord), Waldrodung für das Verlegen von Beschneiungsleitungen.
Rodungsfläche: 947 m2 auf den Parzellen Nrn. 661, 177, 70 und 39
Ersatzaufforstungsfläche: 959 m2 auf den Parzellen Nrn. 673, 177, 70 und 39
Standorte: Mürren, Gebiete Finel Giuw, Im Rad, Koordinaten: 2‘634‘341 / 1‘156‘234 (Teil Süd) und Höhelücke–Winteregg, Mittel- und Oberberg, Koordinaten: 2‘634‘958 / 1‘158‘140 (Teil Nord), Zonen: Überbauungsordnung Nr. 49 (Pistenzone), Landwirtschaftszone und Wald.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG), Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) und Eingriffe in geschützte Pflanzen (Art. 18 ff. NHG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 13. Februar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli