Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2017, Meldepflicht
Das Halten von Hunden ist in der Gemeinde Lauterbrunnen melde- und gebührenpflichtig. Für jeden über 6 Monate alten Hund wird jährlich eine Hundetaxe erhoben. Die Taxe ist am 1. Januar für das laufende Jahr fällig. Für Hunde, die nach dem 1. September das Alter von 6 Monaten erreichen oder neu in der Gemeinde hundetaxenpflichtig werden, ist eine halbe Hundetaxe zu bezahlen.
Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Reglements über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe sind Halter von Hunden verpflichtet, Hunde, die über 6 Monate alt sind, innert 4 Wochen der Finanzverwaltung zu melden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.
Bei bereits registrierten Hunden wird die Hundetaxe automatisch in Rechnung gestellt. Hundehalterinnen und Hundehalter sind ebenfalls verpflichtet, allfällige Mutationen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich der AMICUS, 0848 777 100 oder www.amicus.ch zu melden.
Finanzverwaltung Lauterbrunnen