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Einwohnergemeinde

Änderung Organisationsverordnung, Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 9. Januar 2017 eine Änderung der Organisationverordnung in Artikel 6 erlassen hat. Die Änderung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2017 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
9. Januar 2017
Der Gemeindeschreiber