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Einwohnergemeinde

Änderung der Gebührenverordnung über das Bestattungswesen
Gestützt auf die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 Art. 45 wird das Inkrafttreten der an der Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2016 beschlossenen Änderung der Gebührenverordnung über das Bestattungswesen per 1. Januar 2017 bekannt gegeben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Gebührenverordnung über das Bestattungswesen kann ab Inkraftsetzung auf der Gemeindeverwaltung Leissigen gegen eine Gebühr von Fr. 8.– bezogen oder auf unserer Homepage www.leissigen.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Leissigen