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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gerhard Winkelmann und Simone Zumstein Winkelmann, Kreuzgasse 12, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen der Grundrisse, Ersatz Haustechnikinstallationen, Neubau Parkplätze.
Hinweis: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Lindenallee 30, Parzelle Nr. 1089.
Nutzungszone: Wohnzone 2.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahme: Art. 80 SG, Unterschreiten Strassenabstand für Parkplätze.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich A, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Januar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken