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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin: GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Wohn- und Geschäftshaus. Einbau von Wohnungen (total 39) und Gewerberäumen. Erweiterung Parkierung (Einstellhalle für 49 PKW). Aufstockung Gebäudeteil Nordost.
Hinweise: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt. Es wird auf das bereits bewilligte Umbauprojekt verwiesen.
Standort: Untere Bönigstrasse 8, Parzelle Nr. 1604.
Nutzungszone: Mischzone MK 4 Geschosse.
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauen vor der Baulinie (in der Bauverbotszone) nach Art. 90 BauG (Vordach Eingang; Strassenabstand eingehalten)
– Unterschreiten der Kinderspielplatzfläche nach Art. 46 BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich A, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich.
Profilierung: Für die Profilierung wird aufgrund der laufenden baulichen Tätigkeiten eine Erleichterung nach Art. 16 BewD gewährt. Es wird nur die nordöstliche Aufstockung profiliert. Ergänzend werden die Umbaupläne im Schaufenster des Wohncenters aufgehängt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken