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Einwohnergemeinde

Gebührentarif für die Feuerungskontrolle Grindelwald
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2016 folgenden Gebührentarif (Verordnung) angepasst hat:
Gebührentarif für die Feuerungskontrolle Grindelwald
Der Gebührentarif tritt vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden ab 1. Januar 2017 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfllege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Ebenfalls ist im Internet unter: http://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente ein Download möglich.
Grindelwald, 20. Dezember 2016
Der Gemeinderat