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Kirchgemeinde

Protokollauflage
Gestützt auf Art. 71 des Organisationsreglements der Kirchgemeinde Unterseen liegt das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Dezember 2016 ab 22. Dezember während 30 Tagen bei der Verwaltung der Kirchgemeinde öffentlich auf.
Zudem kann das Protokoll auf der Homepage www.kirche-unterseen.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Kirchgemeinde Unterseen
Franziska Schläppi Wyss, Verwalterin