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Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung
Donnerstag, 29. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

    \r\n
  1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 23. Mai 2016
  2. \r\n
  3. Voranschlag 2017 – Genehmigung und Kenntnisnahme Finanzplan
  4. \r\n
  5. Wahlen
  6. \r\n
  7. Verschiedenes / Orientierungen
  8. \r\n
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Für das Jahr 2017 können sich Nutzungsberechtigte zum Bezug des Burgernutzens anmelden.

Anspruch auf Burgernutzen hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres:
\r\n
    \r\n
  • das Burgerrecht der Burgergemeinde Matten besitzt,
  • \r\n
  • das 25. Altersjahr zurückgelegt hat und
  • \r\n
  • seit drei Monaten, vom 1.10. – 31.12. 2016, in der Gemeinde Matten bei Interlaken seine Schriften hinterlegt hat.
  • \r\n
\r\nWer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich der Burgerkassierin, Frau Brigitte Ritschard, Hauptstrasse 30, 3800 Matten, mit und muss sein Burgerrecht und sein Geburtsdatum nachweisen und eine Wohnsitzbescheinigung beibringen.
Der Burgerrat