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Baupublikation

Bauherrschaft: Kathrin und Walter Nyffeler, Lischenweg 1, 4915 St. Urban.
Projektverfasser: blaser architektur ag, Peter Blaser, Haupstrasse, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung, Erweiterung Wohnhaus südseitig, Einbau Dachschlepper und fünf Dachflächenfenster.
Standort: Oberdorfweg 15, Parzelle Nr. 266.
Nutzungszone: DK2, Ortsbildschutzperimeter.
Beanspruchte Ausnahmen:
– Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG
– Unterschreiten der minimalen Raumhöhe nach Art. 67 BauV
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: bestehende Anschlüsse im Trennsystem.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Montag, 16. Januar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz; BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
8. Dezember 2016
Baupolizeibehörde Leissigen