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Baupublikation

Bauherrschaft: Daniela Michel, Lindenallee 56, 3800 Interlaken.
Projektverfasser: Adrian Michel, Rugenstrasse 17, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus und Neubau von zwei ungedeckten Parkplätzen.
Hinweis: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Lindenallee 56, Parzelle Nr. 1061.
Nutzungszone: Wohnzone 2.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand nach Art. 80 SG i.V. mit Art. 90 BauG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bereich A, Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend. Parklplätze: Oberflächliche Versickerung.
Inventar: Schützenswertes K-Objekt, Baugruppe J.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23.1.2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Interlaken