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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Vorsimo GmbH, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Christian Nussbaum AG, Sodmattweg 4, 3700 Spiez.
Bauvorhaben: Einbau Wohnung in Erdgeschoss in bestehendem Gebäude.
Hinweis: Die Gemeinde Beatenberg ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Hälteli 381D, Parzelle Nr. 1349, Koordinaten: 2‘627’328 / 1‘172’031, Kernzone K 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude).
Ausnahmen: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG); Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, 3803 Beatenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 23. Januar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli