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Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven

Schuldnerin: Sphinx Systems AG, Lütschinenstrasse 19, 3800 Matten b. Interlaken
Datum der Eröffnung: 30.11.2015
Datum der Konkurseinstellung: 18.7.2016
Das Konkursverfahren gilt als geschlossen, falls nicht ein Gläubiger bis zum 25. Dezember 2016 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 31'000.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
Ersetzt Publikation vom 27. Juli 2016: Gemäss Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen vom 14. November 2016, wird der zu leistende Kostenvorschuss auf neu Fr. 31'000.– festgelegt. Dies unter Vorbehalt der späteren Erhöhung und Nachforderung.
Inhaberin des Grundstückes Matten b. Interlaken GBB-Nr. 1474, selbstständiges und dauerndes Recht (Baurecht).
Die Pfandgläubiger können bis zum 25. Dezember 2016 beim Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland, die Verwertung ihres Pfandes verlangen (Art. 230 a Abs. 2 SchKG). Gleichzeitig mit dem Begehren um Verwertung des Pfandes ist die Forderung Wert per 30. November 2015 einzureichen.
Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland