Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Winterdienst
Die Mitarbeiter des Werkhofs Wilderswil geben ihr Bestes, damit die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten begeh- und befahrbar sind. Sie setzen alles daran, einen guten Service zu bieten. Trotzdem muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Wir bitten die Bevölkerung, Folgendes zu beachten:
Gemeindestrassen und Trottoirs
Eine Schwarzräumung der Gemeindestrassen und Trottoirs kann nicht immer gewährleistet werden.
Bei Schneefall oder angesagtem Schneefall gilt auf Gemeindestrassen für alle Fahrzeuge ein Parkverbot, damit die Schneeräumung nicht behindert wird. Für Schäden an parkierten Fahrzeugen und allen übrigen unbefugt deponierten Gegenständen wie Ski, Schlitten, Kehrichtsäcke usw., werden jede Haftung und sämtliche Schadenersatzansprüche abgelehnt.
Kehrichtabfuhr
Damit deponierte Kehrichtsäcke die Schneeräumung nicht behindern, sind sie frühestens am Abfuhrtag bereitzustellen.
Private Schneeräumung
Schneeräumungen von privaten Wegen und Plätzen auf die Gemeindestrassen sind verboten.Besten Dank für die Unterstützung und das Verständnis, das Sie den Werkhofmitarbeitern entgegenbringen.
Wilderswil, 9. Dezember 2016
Bauverwaltung Wilderswil