Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Zonenplanänderung «Oberi Erlen»
Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV (Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung)
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung vom 9. Juni 1985 folgende durch den Gemeinderat beschlossene Änderung zur öffentlichen Auflage:
Zonenplanänderung «Oberi Erlen»
Zonenplan im Bereich der Wohn- und Gewerbezone an der Grenze zu Interlaken
Einzonung der Parzelle Bönigen GBBL-Nr. 1623 in die Wohnzone W2 und in die Wohn- und Gewerbezone WG2
Auflage- und Einsprachefrist: 8. Dezember 2016 bis 9. Januar 2017
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Die Unterlagen können innerhalb der Auflagefrist und währen den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Weiteren stehen die Unterlagen unter www.boenigen.ch zum Download als PDF zur Verfügung.
Gemeinderat Bönigen