Einwohnergemeinde
Protokollauflage
Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2016 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Der Gemeindeschreiber
Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Bönigen liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2016 während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf. Das Protokoll kann ebenfalls auf www.boenigen.ch eingesehen werden.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Der Gemeindeschreiber