Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Anpassung Regionaler Verkehrs- und Siedlungsrichtplan Oberland-Ost 2016 (RGSK der 2. Generation)

Mitwirkungsverfahren
Die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost hat am 19. Oktober 2016 die Anpassung des Regionalen Verkehrs- und Siedlungsrichtplans Oberland-Ost 2016 (RGSK der 2. Generation) zur Mitwirkung nach Art. 58 Baugesetz freigegeben.
Die ausserordentliche Anpassung befasst sich thematisch mit dem Grimsel-Tunnel (Bahn und 380-kV-Leitung). Die Änderungen werden nach der Genehmigung durch den Kanton in das bestehende RGSK integriert, welches einen regionalen Teilrichtplan nach Art. 98 des Baugesetzes darstellt. Von der Änderung betroffen sind insbesondere die Gemeinden Meiringen, Innertkirchen und Guttannen.
Die Mitwirkung dauert vom 9. Dezember 2016 bis 13. Januar 2017.
Die RGSK-Anpassung umfasst einen erläuternden Bericht, das angepasste Massnahmenblatt und den Anhang. Sämtliche Elemente sind in einem Dokument zusammengefasst.
Auflageorte sämtlicher Unterlagen:
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  • Gemeindeschreibereien der direkt betroffenen Gemeinden: Meiringen, Innertkirchen und Guttannen
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  • kantonales Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern
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  • im Internet unter www.oberland-ost.ch.
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\r\nSchriftliche Eingaben sind an die folgende Adresse zu richten:
Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk "Mitwirkung RGSK", Postfach 312, 3800 Interlaken, oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Interlaken, 19. Oktober 2016
Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost