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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 12. Dezember 2016, 20.15 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Traktanden

    \r\n
  1. Gemeindeordnung vom 1. Januar 2017: Genehmigung maximaler Stellenetat nach Artikel 37 Absatz 1 Bst. g
  2. \r\n
  3. Budget 2017
    Beratung und Genehmigung des Budgets 2017. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer. Orientierung über das Investitionsbudget
  4. \r\n
  5. Kenntnisnahme von KreditabrechnungenWasserversorgung/Abwasserentsorgung: Sanierung Wasser-/Abwasserleitungen Werrenkurve–Kirchgasse
  6. \r\n
  7. Elektrizitätsversorgung: Erweiterung Leitungsnetz 2013–2015
  8. \r\n
  9. Organisationsreglement Gemeindeverband Sunnsyta Ringgenberg: Genehmigung der Neufassung per 1. Januar 2017
  10. \r\n
  11. Orientierungen (u. a. zur Überarbeitung des Projekts Betriebsgebäude, der wesentlichen Sachverhaltsänderung und der dadurch notwendigen neuen Urnenabstimmung am 12. Februar 2017)
  12. \r\n
  13. Verschiedenes
  14. \r\n
Es liegen zur Einsichtnahme öffentlich auf
\r\n
    \r\n
  • 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei das Reglement des Gemeindeverbandes Sunnsyta Ringgenberg (Traktandum Nr. 4)
  • \r\n
  • 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung das Budget 2017 (Traktandum Nr. 2)
  • \r\n
\r\nTeilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 26. Oktober 2016
Der Gemeinderat