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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Karin und Andreas Eggler-Ruef, Bernstrasse 27b, 3122 Kehrsatz.
Projektverfasser: Architekturbüro Raess, Inhaber Daniel Gisler, Rudenz 10, 3860 Meiringen.
Bauvorhaben: Renovation und Umbau Wohnhaus Geb. Nr. 39.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hauptstrasse 39, Goldswil, Parzelle Nr. 516, Koordinaten 2‘633‘503/1‘171‘841.
Nutzungszone: DK, Ueo Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 1 Goldswil-Dorf.
Schutzzone/Bauinventar: Erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahme: • Unterschreiten der gesetzlichen Raumhöhe von 2,30 m gemäss Art. 67 BauV.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage Interlaken abgeleitet.
Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Januar 2017.
Es wird auf die aufgestellten Profile und die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 28. November 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg