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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat an seiner Sitzung vom 28. November 2016 in Anwendung von Art. 11. Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:

Unterhalt der öffentlichen Grünanlagen (Blumenpflege) für die Jahre 2017 bis 2020 – jährlich wiederkehrende Kosten in der Höhe von Fr. 14'500.– (Total Fr. 58'000.–)

Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 761
Referendumsfrist: Montag, 9. Januar 2017
Der Gemeinderat