Einwohnergemeinde
Revision der Ortsplanung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991; Verlängerung der öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Unterlagen zur Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Diese besteht aus folgenden Unterlagen:
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Es ist vorgesehen, den Stimmberechtigten die Ortsplanungsrevision an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im April 2017 zur Abstimmung vorzulegen.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Unterlagen zur Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Diese besteht aus folgenden Unterlagen:
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- Teilzonenpläne (Mürren, Gimmelwald, Wengen, Lauterbrunnen, Isenfluh, Stechelberg) \r\n
- Zonenplan Naturgefahren \r\n
- Zonenplan Gewässerraum \r\n
- Baureglement \r\n
- Teilzonenpläne Landschaft (Talboden, Teil Nord, Teil Süd). \r\n
Es ist vorgesehen, den Stimmberechtigten die Ortsplanungsrevision an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im April 2017 zur Abstimmung vorzulegen.
Der Gemeinderat