Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Revision der Ortsplanung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991; Verlängerung der öffentlichen Auflage
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Unterlagen zur Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Diese besteht aus folgenden Unterlagen:
\r\n
    \r\n
  • Teilzonenpläne (Mürren, Gimmelwald, Wengen, Lauterbrunnen, Isenfluh, Stechelberg)
  • \r\n
  • Zonenplan Naturgefahren
  • \r\n
  • Zonenplan Gewässerraum
  • \r\n
  • Baureglement
  • \r\n
  • Teilzonenpläne Landschaft (Talboden, Teil Nord, Teil Süd).
  • \r\n
\r\nEbenfalls kommt die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Zur Information liegen ebenfalls der Mitwirkungsbericht, der Erläuterungsbericht, der Bericht Landschaft sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern auf. Die Ortsplanungsunterlagen liegen vom 28. November bis 30. Dezember 2016 nochmals in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, in den Tourismusbüros Wengen und Mürren während der Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf der Homepage der Gemeinde, unter www.lauterbrunnen.ch (Link zu mydrive.ch), können die Unterlagen heruntergeladen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei folgender Adresse einzureichen: Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen.
Es ist vorgesehen, den Stimmberechtigten die Ortsplanungsrevision an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im April 2017 zur Abstimmung vorzulegen.
Der Gemeinderat