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Baupublikation

Gesuchsteller: Gebrüder Garbani, vertreten durch Stephan Garbani, Bisiweg 6, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und drei Garageplätzen. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 11. November 2013 um zwei Jahre.
Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Terrassenweg, Parzelle Nr. 134, Koordinaten 645’500 / 164’475, Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone B.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. Januar 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Verlängerung sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli