Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 9. Dezember 2016, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

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  1. Finanzplan 2016–2021; Kenntnisnahme.
  2. \r\n
  3. Budget 2017; Beratung und Genehmigung des Budgets 2017. Festsetzung der Steueranlagen. Orientierung über das Investitionsprogramm.
  4. \r\n
  5. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite
      \r\n
    1. Erweiterung Schulanlagen, Projektierung
    2. \r\n
    3. Erschliessung Rossacher Nord
    4. \r\n
    5. Erschliessung Leischen
    6. \r\n
  6. \r\n
  7. Gebührenreglement, Änderung; Genehmigung der Änderung der Artikel 24, 26, 27 und 28 im Gebührenreglement vom 2.12.2011.
  8. \r\n
  9. Mitteilungen und Verschiedenes
  10. \r\n

Reglementsauflage
Das Reglement gemäss Traktandum 4 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
31. Oktober 2016
Der Gemeindeschreiber