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Einwohnergemeinde

Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung
Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2016 liegt gemäss Art. 67 der Gemeindeordnung vom Donnerstag, 1. Dezember 2016, bis und mit 3. Januar 2017 in der Gemeindeverwaltung Ringgenberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Ringgenberg, 28. November 2016
Der Gemeinderat