Einwohnergemeinde
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Gmeindshus Niederried
Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 6 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Das Protokoll vom 2. Dezember 2016 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 26 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden zugestellt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Niederried, 13. Oktober 2016
Gemeinderat Niederried
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.00 Uhr im Gmeindshus Niederried
Traktanden
- \r\n
- Voranschlag 2017; Festsetzung und Genehmigung von Gemeindesteueranlage, Liegenschaftssteuer, Gemeindestundenlohn \r\n
- Investitionsbudget 2017; Orientierung
Zusammenarbeitsvertrag betreffend die Betreuung von Kindern durch Organisationen der Tagespflege \r\n - Mitteilungen und Verschiedenes \r\n
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 6 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Das Protokoll vom 2. Dezember 2016 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 26 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden zugestellt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Niederried, 13. Oktober 2016
Gemeinderat Niederried