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Einwohnergemeinde

Schneeräumung / Winterdienst
Nach den warmen Herbsttagen wird die Hoffnung auf kühlere Temperaturen und Schneefall spürbar. Bei diesen Wetterverhältnissen werden die Mitarbeiter des Werkhofs Matten wie jedes Jahr im Dienst stehen und dafür sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer/innen ihren Weg möglichst ohne Glatteis in Angriff nehmen können.
Nach Gesetzgebung beinhaltet der Winterdienst nicht die Öffnung der seitlichen Zugänge und Zufahrten. Der Winterdienst beinhaltet grundsätzlich auch keine Schneeabfuhr. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung der Gemeindestrassen und der Trottoirs und deren Glatteisbekämpfung. Privatstrassen werden in letzter Priorität geräumt. Eine Verpflichtung, diese Strasse zu einer bestimmten Zeit zu räumen, besteht nicht.
Schneeräumungen von privaten Wegen und Plätzen auf die Gemeindestrasse sind nicht erlaubt!
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Matten, 21. November 2016
Bauverwaltung Matten