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Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus

Traktanden

    \r\n
  1. Budget 2017
    a) Genehmigung Budget 2017
    b) Orientierung über den Finanz plan und das Investitionsbudget
  2. \r\n
  3. Waldreglement
    Beschlussfassung über Aufhebung des Reglements
  4. \r\n
  5. Wahlen
    a) Gemeindepräsident
    b) Gemeinderat: 2 Mitglieder
    d) Baukommission: 2 Mitglieder
    e) Forstkommission: 1 Mitglied
    f) Rechnungsprüfungskommission: 1 Mitglied
    g) Wasser- und Abwasserkommission: 1 Mitglied
  6. \r\n
  7. Verschiedenes
    – Information Stand Bau eines Mehrzweckgebäudes
  8. \r\n
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 7. Dezember 2016 bis 9. Januar 2017 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 11. Oktober 2016
Der Gemeinderat