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Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Vor Beginn der Versammlung findet ein Kurzreferat von Herrn Manuel Kehrli, Dr. phil. Kunsthistoriker, über die Reorganisation des Gemeindearchivs Grindelwald und anschliessend die Jungbürgerfeier des Jahrgangs 1998 statt.

Traktanden

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  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3.6.2016
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  3. Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steuer- und Gebührenanlagen für das Jahr 2017; Kenntnisnahme Finanzplanung 2016–2021
  4. \r\n
  5. Kreditbewilligungen gemäss Investitionsbudget:
    3.1 ARA Grindelwald Ersatz Steuerung der Lüftung/Heizung sowie zweier Lüftungsaggregate; Verpflichtungskredit Fr. 320‘000.–
    3.2 Oberäll, Ersatz Transportleitung Trinkwasser, Entwässerung und Sanierung Bussalpstrasse im Bereich Oberäll; Verpflichtungskredit Fr. 280‘000.–
    3.3 Weidli–Sandigenstutz, Neubau Doppelkanal, Ersatz Kanalisation; Verpflichtungskredit Fr. 953‘000.–
    3.4 Loch–Lütschifuhren, Neubau Doppelkanal Kanalisation, Ersatz Hydrantenleitung; Verpflichtungskredit Fr. 425‘000.–
    3.5 Kreuzweg, Verbreiterung und Begradigung Teilstück Alpenhof, Ersatz Doppelkanal Kanalisation; Verpflichtungskredit Fr. 307‘000.–
    3.6 Archiv-Reorganisation 2016; Nachkredit Fr. 35‘000.–
    3.7 Sportzentrum Grindelwald; Beitrag an die Erneuerung und Werterhaltung der Anlagen in der Zeitspanne 2017–2021; Verpflichtungskredit Fr. 600‘000.–
    3.8 Weiterentwicklung Ferienzentrum Grindelwald (Phase 1); Verpflichtungskredit Fr. 190‘000.–
  6. \r\n
  7. Planungswesen:
    4.1 Änderung Überbauungsordnung «Beschneiungsanlagen und Pistenkorrekturen Skigebiet Grindelwald-First» vom 4.8.98; Ergänzung Isch–Schonegg / Bodmi Almis–Grund
  8. \r\n
  9. Reglemente:
    5.1 Camping-Reglement der Einwohnergemeinde Grindelwald; Änderung
    5.2 Reglement «Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in der Gemeinde Grindelwald»; Änderung
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  11. Verschiedenes
  12. \r\n
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll vom 2. Dezember 2016 wird 20 Tage nach der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt.
Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).
Die Reglemente (Traktanden 5.1 und 5.2) werden 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während der Bürozeit öffentlich aufgelegt.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Artikel 67 a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 30 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 18. Oktober 2016
Der Gemeinderat