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Burgergemeinde

Burgerversammlung
Freitag, 2. Dezember 2016, 19.30 Uhr in der Turnhalle
Die Versammlung beginnt neu um 19.30 Uhr!

Traktanden

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  1. Bönigen GBBI Nr. 1277, Obere Stockteile 8: Abrechnung über den Verpflichtungskredit vom 13. Januar 2016 (bzw. Beschluss der Burgerversammlung vom 29. April 2016). Kenntnisnahme.
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  3. Bönigen GBBI Nr. 52, Brunngasse 17, «Spittel», Verkauf der Liegenschaft: Beratung, Beschluss und Kompetenzerteilung.
  4. \r\n
  5. Voranschlag 2017: Beratung und Genehmigung.
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  7. BLS AG, möglicher Ausbau der Werkstätte Bönigen: Information.
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  9. Entwicklung Burgergemeinde 2017–2021: Information.
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  11. Finanzplan 2017–2021: Kenntnisnahme.
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  13. Organisationsreglement, Ausweitung Stimmrecht (OgR, Art. 4): Information und Befragung der Burgerinnen und Burger.
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  15. Informationen
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  17. Verschiedenes
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Aktenauflage
Der Voranschlag 2017 (Traktandum 3) liegt 20 Tage vor der Versammlung in der Burgerkanzlei im Forsthaus öffentlich auf. Er kann dort bezogen oder über die E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Öffnungszeiten Burgerkanzlei im Forsthaus, Rüti 14: 2., 9., 16., 23. und 30.11.2016, jeweils von 10.00 bis 17.30 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Telefon 033 822 58 01.
Protokolle
Das Protokoll der Versammlung vom 29. April 2016 hat 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegen und wurde vom Burgerrat am 25. Mai 2016 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 2. Dezember 2016 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse und Wahlen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Bönigen, 28. September 2016
Der Burgerrat