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Ref. Kirchgemeinde Gsteig-Interlaken

Genehmigung der Personalverordnung
Der Kirchgemeinderat Gsteig-Interlaken hat mit Beschluss vom 15. November 2016 die Personalverordnung mit dem Anhang I (Zuständigkeiten), Anhang II (Organigramm), Anhang III (Gehaltsklassen) und Anhang IV (Entschädigungen, Sitzungsgelder, Spesenvergütungen, Vergütungen) genehmigt. Sie tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Personalverordnung mit den Anhängen liegt ab dem 24. November 2016 während 30 Tagen in der Verwaltung der Kirchgemeinde, Herziggässli 21, Matten, während der Bürozeiten auf.
Hiermit wird die Inkrafttretung öffentlich bekannt gemacht. Allfällige Beschwerden sind schriftlich beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen.
Matten, 21. November 2016
Der Kirchgemeinderat