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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs und Gabriela Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Einbau WC und Dusche anstelle einer Badewanne im Bad OG des Wohnhauses Kreuzgasse 6, Einbau Garage in best. Scheune Kreuzgasse Nr. 6a, Sitz- und Wendeplatz sowie Neuerstellung Parkplatz Nordseite.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt
Standort: Kreuzgasse Nrn. 6 und 6a, Parzelle Nr. 1061, Koordinaten 2‘634896 / 1‘172‘433.
Nutzungszone: DK, UeO Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 3 Dorf.
Schutzzone: Erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Gemeinde-Strassenabstandes gemäss SBG Art. 80 und Art. 11 Gemeindebaureglement.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Neue Versickerungsanlage beim Wohnhaus und Garage. Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Dezember 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 9. November 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg