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Einwohnergemeinde

Informationen zum Winterdienst
Winterdienst auf Gemeindestrassen
Der Winterdienst der Gemeinde Ringgenberg bezweckt, dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Verkehrswege nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten begehbar und befahrbar sind. Obwohl die Gemeinde alles daran setzen wird, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen «weissen» und «glatten» Tagen die Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.
Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?
• Unter eingeschränktem Winterdienst verstehen wir, dass die Gemeindestrassen und Trottoirs bei genügend Schneefall primär gepflügt (Weissräumung) und nur im Ausnahmefall gesalzen werden.
• Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.
Pflügen
Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegt, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.
Salzen
Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt. Immer nach dem Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!
Splitten
Splitt ist weniger ökologisch und weniger sinnvoll als Salz. Deshalb wird der Einsatz minimalisiert. Splitt wird hauptsächlich auf den Trottoirs und Gehwegen eingesetzt, oder aber wenn Salzknappheit herrscht.
Handräumung
Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und bei Schachtabläufen eingesetzt.
Privater Unterhalt
Die/der Grundeigentümer/in ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees vom öffentlichen Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke ist zu dulden. Für die Beseitigung der Längs-Walme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.
Zum Schluss noch dies
Wir sind alle Strassen- und/oder Trottoir-Benützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:
• Kinder möchten endlich schlitteln,
• Trottoir-Benützer wünschen ein sicheres, schnee- und eisfreies Trottoir,
• Berufstätige möchten rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz ankommen
• usw.
Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.
Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Bauamt, Telefon 079 374 80 82, gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!
Bauamt – Personal und Gemeindeverwaltung Ringgenberg