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Baupublikation

Bauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft Dorfstrasse 15, p. A. Regula Joss, Dorfstrasse 15, 3706 Leissigen.
Projektverfasserin: blaser architektur ag, Hauptstrasse, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Erstellen von zwei zusätzlichen Parkplätzen.
Standort: Dorfstrasse 15, Parzelle Nr. 349, Koordinaten 2‘625‘543 / 1‘167‘013.
Nutzungszone: WG3.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG und Art. 28 BauG.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis Dienstag, 27. Dezember 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz; BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst- wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Leissigen, 18. November 2016
Bauverwaltung Leissigen